Reisebedingungen
Reisebedingungen
1. Anmeldung / Vertragsabschluss / Bestätigung
1.1 Mit der Reiseanmeldung bietet der/die gesetzlichen Vertreter*in des/der minderjährigen Teilnehmer*in oder der/die volljährige Teilnehmer*in (im Folgenden TN) hin und weg – Evangelische Jugendreisen (im Folgenden: hin und weg ) den Abschluss eines Pauschalreisevertrages auf der Grundlage der in der Ausschreibung / dem Prospekt genannten Leistungsbeschreibung und Preise verbindlich an. Mit der Buchung der Reise erkennen Sie die allgemeinen Reisebedingungen von hin und weg an.
1.2 Die Buchung kann auf elektronischem Weg (Online-Buchungssystem) vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Anmeldebestätigung durch hin und weg zustande. Eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Anmeldebestätigung sowie die Rechnung auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auf Papier, oder per E-Mail) wird Ihnen bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss, spätestens 6 Wochen vor Beginn der Reise, übermittelt. Damit haben Sie die Möglichkeit die Erklärung unverändert aufzubewahren oder zu speichern, so dass sie Ihnen in einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist.
1.3 Erfolgte der Vertragsschluss bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb der Geschäftsräume, besteht ein Anspruch auf eine Anmeldebestätigung in Papierform gem. Art 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB. Dies stellt noch keine Annahme des Buchungsauftrages dar. Bei elektronischen Buchungen über das Internet bestätigt hin und weg den Eingang der Buchung auf elektronischem Weg. Dies stellt noch keine Annahme des Buchungsauftrages dar.
1.4 Die vorliegenden Reisebedingungen ergänzen die Vorschriften der §§ 651 a – y BGB und Art 250, 252 EGBGB und füllen diese aus.
1.5 Mit der Anmeldebestätigung haben Sie die Information gem. Art 250 §§ 5, 6 EGBGB sowie den Sicherungsschein gem. Art 252 EGBGB erhalten.
1.6 Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird hin und weg dem/der TN eine schriftliche Anmeldebestätigung übermitteln. Dazu besteht keine Pflicht, wenn zwischen der Buchung und dem Reisebeginn weniger als 7 Werktage liegen.
1.7 Mündliche Absprachen sind unwirksam, solange sie nicht von hin und weg schriftlich bestätigt worden sind.
1.8 Weichen der Inhalt der Anmeldebestätigung und der Anmeldung erheblich voneinander ab, so liegt ein neues Angebot von hin und weg vor. An dieses ist hin und weg 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebotes zu Stande, wenn der/die TN innerhalb dieser 10 Tage die Annahme erklärt oder diese durch Zahlung ausdrückt.
1.9 Bietet hin und weg eine Ersatzreise an, müssen Sie dieses Angebot innerhalb der in 1.8 genannten Frist ebenfalls annehmen.
1.10 Sie haben für alle Vertragspflichten von TN, für die Sie die Buchung vornehmen wie für Ihre eigene einzustehen, soweit Sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.
1.11 Buchungen sind nur noch elektronisch möglich.
a) Mit der Auswahl der Reise und dem Klick auf „Anmelden“ gelangen Sie zum Buchungsprozess. Auf den dort hinterlegten Seiten geben Sie die für die Reise notwendigen Daten ein.
b) Mit der Bestätigung der Schaltfläche „Jetzt zahlungspflichtig “ bieten Sie hin und weg den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Dies begründet keinen Anspruch auf Zustandekommen des angebotenen Vertrages.
c) hin und weg bestätigt Ihnen die Reiseanmeldung unverzüglich auf elektronischem Weg (Eingangsbestätigung).
d) Der Vertrag kommt zu Stande, sobald Sie die Anmeldebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger erhalten. Dies ist auch dann der Fall, wenn die Anmeldebestätigung nach der Betätigung der Schaltfläche “Jetzt zahlungspflichtig buchen” am Bildschirm angezeigt wird. Der Reisevertrag kommt mit der Möglichkeit der Darstellung am Bildschirm, der Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger sowie zum Ausdruck zu Stande. Einer Zwischenmitteilung, wie in Ziffer 1.10. f Bedarf es nicht mehr. Ebenso ist es unerheblich, ob die Möglichkeit zur Speicherung oder zum Ausdruck von Ihnen genutzt wird.
1.12 hin und weg weist darauf hin, dass gem. §§ 312 ff. BGB für angebotene Reiseleistungen die im Fernabsatz abgeschlossen werden (u.a. Brief, Telefon, Telekopie, E-Mail, SMS, Rundfunk, Telemedien, Onlinedienste) kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte insbesondere das Rücktrittsrecht gem. § 651 h BGB. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651 a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden, im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.
2. Leistungen
2.1 Die Leistungsverpflichtung von hin und weg ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Anmeldebestätigung in Verbindung mit dem zum Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt bzw. der entsprechenden Online-Ausschreibung und nach Maßgabe sämtlicher erhaltenen Hinweise und Erläuterungen sowie eventueller ergänzender Informationsbriefe für die einzelnen Reisen, die Ihnen zur Verfügung gestellt wurden.
2.2 Bei hin und weg handelt es sich um einen Veranstalter von jugendspezifischen Freizeitreisen. Die angebotenen Häuser und Zeltplätze wurden sorgfältig ausgewählt. Sie verfügen über eine zweckmäßige Einrichtung und haben bei Selbstversorgerfreizeiten (s. Ausschreibung: Vollverpflegung: gemeinsames Kochen) eine Küche, die nur von der Gruppe genutzt wird. Die TN wirken beim Kochen und beim Küchendienst mit und übernehmen Mitverantwortung für das Sauberhalten.
2.3 Die Betreuung der Freizeiten erfolgt durch ehrenamtliche und/oder hauptberufliche Mitarbeiter*innen (nachfolgend Teamer*innen) von hin und weg . Die Teamer*innen gestalten das Gruppenleben und die Unternehmungen gemeinsam mit den TN.
2.4 hin und weg obliegt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Aufsichtspflicht über die minderjährigen TN. Soweit es in der Person des/der TN begründete Umstände (Krankheiten, Medikamentengaben, spezielle Ernährung) gibt, welche hin und weg vor Antritt der Reise kennen muss, sind Sie verpflichtet, hin und weg hierüber mit der Anmeldung, spätestens mit dem Ausfüllen der entsprechenden Erklärungen zum eigenen Kind zu informieren. Eine Mitteilung zu (medizinischen) Besonderheiten oder Einschränkungen des/der TN erst am Abfahrtsort kann zum Rücktritt und Abbruch der Reise führen. Schadensersatzansprüche werden hierdurch nicht ausgelöst.
3. Zahlungsbedingungen
3.1 Zahlungen auf den Reisepreis dürfen nur gefordert oder angenommen werden, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und Ihnen der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Zur Absicherung Ihrer Gelder hat hin und weg eine Insolvenzversicherung abgeschlossen. Ein Sicherungsschein befindet sich auf der Anmeldebestätigung. Aus der Anmeldebestätigung ergeben sich die Beträge für An- und Restzahlung sowie gegebenenfalls die Stornierungsgebühren.
3.2 Bei Erhalt der Anmeldebestätigung und des Sicherungsscheins wird eine Anzahlung von 25% des Reisepreises fällig. Diese ist innerhalb von zwei Wochen zahlbar. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet.
3.3 Wird die Anzahlung nicht geleistet, ist damit kein Rücktritt vom Reisevertrag gegeben.
3.4 Die Restzahlung ist spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn fällig, jedoch frühestens nach Erhalt der Anmeldebestätigung zu leisten, sofern der Rücktritt nach Ziffer 6.1 nicht mehr ausgeübt werden kann und der Sicherungsschein übergeben wurde.
3.5 Bei kurzfristigen Buchungen innerhalb von 5 Wochen vor Reiseantritt ist der gesamte Reisepreis zur Zahlung fällig.
3.6 Leistet der / die TN fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig und erfolgt dies auch nicht nach Mahnung und Nachfristsetzung, ist hin und weg berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und eine Entschädigung gem. Ziffer 5.2 zu verlangen, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedriger Kosten bleibt dem / der TN unbenommen. Ein Rücktritt des / der TN vom Reisevertrag ist damit nicht gegeben.
3.7 Die in einer Reisebeschreibung genannten Rabatte werden nur in dem Umfang und unter den dort genannten Bedingungen gewährt. Ein Anspruch auf andere oder weitergehende Rabattierungen bzw. Auszahlung des Rabattes besteht nicht.
4. Änderungen
4.1 hin und weg ist verpflichtet, Sie über wesentliche Leistungsänderungen oder -abweichungen sowie Preisänderungen unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.
4.2 hin und weg kann nach Vertragsabschluss Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen in Textform vornehmen, wenn diese nicht erheblich sind, den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen oder für Sie unzumutbar sind. hin und weg behält sich die Erhöhung des Reisepreises wegen bei Vertragsschluss noch nicht eingetretener oder für uns nicht vorhersehbaren Erhöhungen der Beförderungskosten, der Steuern oder Abgaben für bestimmte Reiseleistungen oder der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse vor. Änderungen und Abweichungen können nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn geltend gemacht werden.
4.3 Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 8 % muss hin und weg Sie unverzüglich, jedoch nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn hiervon in Kenntnis setzen. Ziffer 1.8 und 1.9 dieser Reisebedingungen gelten entsprechend.
4.4 Sie können eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit die Beförderungskosten, Steuern, Abgaben oder Wechselkurse zu niedrigeren Kosten für hin und weg führen. Ein etwaiger Mehrbetrag ist von hin und weg zu erstatten. Entstehen hierdurch Verwaltungsausgaben können diese vom Erstattungsbetrag abgezogen werden und sind von hin und weg auf Verlangen nachzuweisen.
4.5 Im Fall einer wesentlichen Leistungsänderung oder –abweichung von Ihren besonderen Vorgaben welche Inhalt des Reisevertrages geworden sind, haben Sie innerhalb einer von hin und weg gleichzeitig mit der Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist, entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn hin und weg eine solche Reise angeboten hat.
4.6 Sie haben die Wahl auf die Mitteilung von hin und weg zu reagieren oder nicht. Wenn Sie gegenüber hin und weg reagieren, können Sie entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen sofern Ihnen eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn Sie gegenüber hin und weg nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagieren, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf sind Sie in der Erklärung gemäß Ziffer 4.6 hingewiesen worden.
4.7 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hätte hin und weg für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleicher Beschaffenheit geringere Kosten, ist Ihnen der Differenzbetrag entsprechend § 651 m Abs. 2 BGB zu erstatten.
4.8 Sie haben keinen Erstattungsanspruch hinsichtlich etwaig nicht in Anspruch genommener Leistungen aus dem Pauschalreisevertrag.
5. Rücktritt des/der TN
5.1 Sie können bis Reisebeginn jederzeit vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei hin und weg .
5.2 Treten Sie vom Pauschalreisevertrag zurück oder tritt der/die TN die Reise nicht an, steht hin und weg eine angemessene Entschädigung in Abhängigkeit vom jeweiligen Reisepreis zu. Die Entschädigung für bereits getroffene Reisevorkehrungen und etwaige Aufwendungen (Rücktrittsgebühr) kann nur verlangt werden, wenn kein Fall von bei Vertragsabschluss nicht bekannter unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände vorliegt, welche die Durchführung einer Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von hin und weg unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
5.3 Die Höhe der Entschädigung wird unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis der Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen pauschaliert. Auf Ihr Verlangen ist hin und weg verpflichtet, die Höhe der Entschädigung zu begründen.
5.4 Bei einer Absage bis zum 51. Tag vor Reisebeginn erhebt hin und weg eine pauschale Verwaltungsgebühr in Höhe von 10 % des Reisepreises pro Stornierung. Danach entstehen je nach Art und Wert der gebuchten Pauschalreise zusätzlich folgende pauschalierte Stornokosten abzüglich des Wertes der von hin und weg ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was hin und weg durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwirbt. Die nachfolgenden Pauschalen berücksichtigen ferner den Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn. Sie sind auf Ihr Verlangen hin von hin und weg zu begründen:
Bei einem Rücktritt von einer Bahn- oder Buspauschalreise
ab 50 Tage vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises
ab 30 Tage vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises
ab 15 Tage vor Reisebeginn 75 % des Reisepreises
ab 7 Tage vor Reisebeginn 90% des Reisepreises
ab 2 Tage bis zum Abreisetag 90% des Reisepreises
am Abreisetag oder später 90 % des Reisepreises
Bei einem Rücktritt von einer Flugpauschalreise
ab 50 Tage vor Reisebeginn 25 % des Reisepreises
ab 30 Tage vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises
ab 15 Tage vor Reisebeginn 75% des Reisepreises
ab 2 Tage bis zum Abreisetag 90 % des Reisepreises
am Abreisetag oder später 90 % des Reisepreises
Bei einem Rücktritt von einer sonstigen Pauschalreise
ab 50 Tage vor Reisebeginn 15 % des Reisepreises
ab 30 Tage vor Reisebeginn 25 % des Reisepreises
ab 15 Tage vor Reisebeginn 45 % des Reisepreises
ab 7 Tagen vor Reisebeginn 65 % des Reisepreises
ab 2 Tage bis zum Abreisetag 80 % des Reisepreises
am Abreisetag oder später 90 % des Reisepreises
5.5 Sowohl Sie, als auch hin und weg können den Nachweis führen, dass hin und weg kein, ein höherer oder ein niedriger Schaden entstanden ist. hin und weg ist verpflichtet, die Höhe der Entschädigung zu begründen, wenn der/die TN dies verlangt.
5.6 Bis 20 Tage vor Reisebeginn können Sie schriftlich verlangen, dass ein/e Dritte/r in den Vertrag eintritt. Für die Umbuchung werden die von hin und weg tatsächlich entstandenen Mehrkosten sowie die eventuell an Leistungsträger (z.B. Fluggesellschaften, Fähren etc.) für die Umbuchung zu zahlenden Mehrkosten berechnet. Auf Wunsch des/der TN erteilt hin und weg einen Nachweis über die Höhe der Mehrkosten. Tritt ein/e Dritte/r in den Vertrag ein, so haften sie/er und der/die ursprünglich TN hin und weg als Gesamtschuldner/-in für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
5.7 Wird durch Sie mittels Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger eine Ersatzperson gestellt, so wird eine Gebühr von 50,00 Euro in Rechnung gestellt. Als Ersatzperson kann jedoch nur gelten, wer den eventuell besonderen Erfordernissen der Reise genügt und wem in- und ausländische Gesetze hinsichtlich einer Teilnahme an der jeweiligen Reise nicht entgegenstehen. Ist dies nicht der Fall, kann hin und weg dem Eintritt des/der Dritten widersprechen. Gegenüber Leistungsträgern (z.B. Fluggesellschaften, sonstigen Beförderungsbetriebe) entstehende Mehrkosten werden gesondert berechnet. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen. Für den Reisepreis und die Stornogebühr haften Sie als ursprüngliche/r TN und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.
5.8 Wird hin und weg an der Durchführung des Reisevertrages wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände gehindert, tritt § 651 h BGB ein. Dort heißt es u.a.:
“§ 651 h BGB Rücktritt vor Reisebeginn
(1) Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück, verliert der Reiseveranstalter jedoch den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Der Reiseveranstalter kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen.
(…)
(3) Abweichend von Absatz 1 Satz 3 kann der Reiseveranstalter keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.
Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich im Sinne dieses Untertitels, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.”
5.9 Der Nichtantritt der Reise ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung gilt nicht als Rücktritt vom Reisevertrag. In diesem Falle bleiben Sie zur Zahlung des vollen Reisepreises verpflichtet.
6. Rücktritt und Kündigung durch hin und weg
hin und weg kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
6.1 bis 28 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen der ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmer*innenzahl. hin und weg ist verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise zu unterrichten und Ihnen die Rücktrittserklärung zuzuleiten. Voraussetzung ist, dass in der Reiseausschreibung auf die Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wurde und diese Zahl sowie der vorbezeichnete Zeitpunkt, bis zu welchem Sie vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn die Rücktrittserklärung erhalten haben müssen, in der Anmeldebestätigung angegeben wurde. In jedem Fall ist hin und weg verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen über die Nichtdurchführung der Reise in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung schnellstmöglich zuzuleiten. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt erkennbar sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, wird hin und weg Sie hiervon unterrichten. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erstattet hin und weg unverzüglich in jedem Fall innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung Ihre Zahlungen auf den Reisepreis zurück. Sie können die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn hin und weg Ihnen eine solche aus seinem Angebot ohne Mehrpreis anbietet. Ansonsten erhalten Sie den gezahlten Reisepreis zurück. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
6.2 ohne Einhaltung einer Frist: Der/die TN hat die Sitten, Gebräuche und Gesetze des Gastlandes zu respektieren. Sollte der/die TN gegen diese verstoßen oder sich vertragswidrig verhalten, ist hin und weg berechtigt den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn diese/r sich trotz einer Abmahnung des/der Teamer/in vor Ort in einem Maße vertragswidrig verhält, so dass die sofortige Kündigung des Pauschalreisevertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt auch bei groben Verstößen (z.B. Straftaten, wie vorsätzliche Körperverletzung, Diebstahl, Drogenkonsum, mutwilliger Sachbeschädigung usw.) oder wenn Sie das Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigt, die Aufsichtspflicht gegenüber den weiteren TN nicht mehr gewährleistet werden kann oder die weitere schadensfreie Durchführung der Reise nicht mehr möglich ist. Dies gilt auch, wenn über die Durchführung der Reise zwischen Ihnen und hin und weg starke Abweichungen (z.B. Umfang der Aufsichtspflicht, Inhalt der Aufsichtspflicht, medizinische Versorgung vor Ort etc.) bestehen, so dass diese nicht möglich ist. Entstehende Kosten gehen zu Ihren Lasten.
Die Kosten für die vorzeitige Rückbeförderung des/der TN nach einer Kündigung und etwaig weitere damit im Zusammenhang stehende Kosten fallen Ihnen bzw. deren/dessen gesetzliche/m Vertreter*in zur Last. hin und weg behält den Anspruch für den vollen Reisepreis. hin und weg muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die hin und weg aus der anderweitigen Verwendung der in Anspruch genommener Leistungen erlangen, einschließlich der von hin und weg von den Leistungsträgern ggf. erstatteten Beträge. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung der Informationspflichten von hin und weg beruht.
6.3 ohne Einhaltung einer Frist: hin und weg erklärt unverzüglich nach Kenntnis bei Vertragsabschluss nicht bekannter unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände den Rücktritt, da hierdurch die Durchführung der Reise nicht möglich ist. Treten unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe auf, welche die Durchführung einer Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, können sowohl hin und weg als auch Sie vom Vertrag nach § 651 h BGB zurücktreten.
6.4 ohne Einhaltung einer Frist: wird die erbetene Einverständniserklärung nicht vollumfänglich abgegeben, das heißt, der / die Erklärende nimmt Streichungen oder individuelle Änderungen an dieser vor, erteilt diese nicht, oder nicht innerhalb der erbetenen Rückgabefrist, wird für hin und weg die Durchführung des Pauschalreisevertrages unmöglich und berechtigt zum Rücktritt, ohne dass sich hieraus ein Schadensersatzanspruch ergibt. Der Reisepreis ist zurück zu gewähren.
7. Umbuchung
7.1 Ein Anspruch nach Vertragsabschluss auf Änderung des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder Beförderungsart etc. sog. Umbuchung, besteht nicht. Wünschen Sie dennoch eine Umbuchung, und ist diese möglich, so ist dies bis zum 30. Tag vor Reiseantritt bekannt zu geben. Soweit eine Änderung möglich ist, wird ein Umbuchungsentgelt in Höhe von 30,- Euro pro Person fällig. Gegenüber Leistungsträgern (z.B. Fluggesellschaften) entstehende Mehrkosten werden gesondert berechnet.
7.2 Umbuchungswünsche, die später als 30 Tage vor Reiseantritt erfolgen, können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß der Ziffer 5 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Es besteht kein Anspruch auf Abschluss eines neuen Pauschalreisevertrags.
8. Beschränkung der Haftung
8.1 Die vertragliche Haftung durch hin und weg für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden der/des TN weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit hin und weg für einen dem/der TN entstehenden Schadens allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je TN und Reise. Möglicherweise darüber hinaus gehende Ansprüche nach dem Montrealer Abkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt.
8.2 Die deliktische Haftung von hin und weg für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je TN und Reise.
8.3 hin und weg haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort).
8.4 Weitere Haftungsbeschränkungen können sich aus § 651 p Abs. 2, 3 BGB, aus internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften ergeben. hin und weg haftet jedoch, wenn und soweit für Ihren Schaden eine Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten durch hin und weg ursächlich ist.
9. Mitwirkungspflicht
9.1 Der/die TN ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Soweit hin und weg infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, stehen Ihnen weder Minderungsansprüche nach § 651 m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651 n BGB zu.
9.2 Tritt während der Reise ein Mangel auf, sind Sie (oder die TN vor Ort) verpflichtet diesen unverzüglich dem/der Teamer/in anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Die Teamer sind beauftragt und verpflichtet, für Abhilfe zu sorgen, soweit dies zumutbar und möglich ist.
10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise (§ 651 i BGB) haben Sie oder der/die TN unverzüglich bei dem/der Teamer/in vor Ort oder im Büro von hin und weg anzuzeigen. Nach Abschluss der Reise sind etwaige Ansprüche Ihrerseits nach §§ 651 i – j BGB innerhalb von 2 Jahren gegenüber hin und weg gerechnet ab dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise geltend zu machen, vgl. § 651 j BGB. Auf §§ 651 k – n BGB wird hingewiesen. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.
11. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
11.1 Für Reisen, die ins Ausland führen, ist grundsätzlich ein gültiger Reisepass oder Personalausweis für den Grenzübertritt erforderlich. Reisende, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, müssen sich rechtzeitig um ein Visum für das jeweilige Aufenthalts- und Durchreiseland besorgen.
11.2 Sie werden von uns über die allgemeinen Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes informiert, soweit sie hin und weg bekannt sind oder bei üblicher Sorgfalt bekannt sein müssten.
Dies umfasst die ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsschluss sowie deren Änderungen vor Reiseantritt. Ebenso etwaige besonders zu beachtende Vorschriften zur Gesundheitslage. Dies entbindet den/die Reisende/n nicht davon, sich selbst über die aktuelle Situation im Bestimmungsland zu informieren.
11.3 Notwendige Reisedokumente muss der/die Reisende selbst beschaffen und mitführen. Für eventuell erforderliche Impfungen, Gesundheitstest sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften ist ausschließlich der/die Reisende verantwortlich.
11.4 Sollten bei Reiseantritt nicht die erforderlichen Nachweise und Impfungen des Bestimmungslandes erfüllt sein, kann der/die TN nicht an der Reise teilnehmen. Etwaige Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Regelungen entstehen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des/der Reisenden. Dies gilt nicht, soweit wir Sie schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert haben.
12. Versicherungen
12.1 Versicherungen, die von hin und weg abgeschlossen werden, sind grundsätzlich zusätzliche Versicherungen. Sie sind bei Reisen im Inland unfall- und haftpflichtversichert. Von der Unfallversicherung werden Heilbehandlungskosten nur übernommen, soweit kein ausreichender Krankenversicherungsschutz besteht. Die Krankenkasse bzw. der Krankenversicherer ist vorleistungspflichtig. Bei Reisen im Ausland schließt hin und weg eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung ab.
12.2 Oftmals ist es erforderlich, dass kleinere Beträge von Arztkosten oder Kosten von medizinischen Tests bar bezahlt werden müssen. Für solche Auslagen werden Sie gebeten, ausreichend Geld dabei zu haben. In Notfällen tritt hin und weg in Vorlage. In diesem Fall werden Ihnen die Kosten nach der Reise in Rechnung gestellt. Kranken- und Unfallkosten sowie Haftpflichtschäden, die von keiner Versicherung übernommen werden, müssen Sie selbst tragen.
12.3 Gegen die entstehenden Kosten bei Reiserücktritt aufgrund von Krankheit u. ä. können Sie sich auf eigene Kosten durch den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung absichern. Dies gilt auch für Schäden die Sie Dritten durch eigenes Verhalten zufügen (Haftpflichtversicherung).
13. Gepäckbeförderung
13.1 Gepäck wird in normalem Umfang befördert. Dies bedeutet pro Person maximal einen Koffer (max. 20 kg Gepäck) und ein Handgepäckstück. Abweichungen bedürfen der vorherigen Zustimmung von hin und weg . Gepäck und sonstige mitgenommene Sachen sind von Ihnen beim Ein-, Aus- und Umsteigen zu beaufsichtigen.
13.2 Wir weisen darauf hin, dass Gepäckverlust, -beschädigung und –verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen von Ihnen unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und Reiseveranstalter können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätungen innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten.
14. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
14.1 hin und weg ist verpflichtet, Sie über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens in Bezug auf die im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht das befördernde Luftfahrtunternehmen bei der Buchung noch nicht fest, ist hin und weg verpflichtet, Ihnen das Luftfahrtunternehmen zu benennen, welches die Leistung voraussichtlich durchführen wird. Sobald das Luftfahrtunternehmen feststeht, sind Sie zu informieren. Tritt ein Wechsel im Leistungserbringer ein, sind Sie unverzüglich zu informieren.
14.2 Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot ist auf folgender Internetseite abrufbar: https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/search_de
15. Abfahrt und Ankunft
15.1 Der Abfahrts- und Ankunftsort für alle Reisen ist Frankfurt am Main oder Neu-Isenburg.
15.2 Die Busfahrten werden von Unternehmen nach dem Personenbeförderungsgesetz durchgeführt.
16. Datenschutz
16.1 Die für die Verwaltung der Reisen benötigten personenbezogenen Daten werden mittels elektronischer Datenverarbeitung gespeichert und verarbeitet und nur von hin und weg , vom Evangelischen Stadtjugendpfarramt und vom Fachbereich I des Evangelischen Regionalverbands verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, außer diese sind mit der Erbringung von Leistungen im Rahmen des Pauschalreisevertrages beauftragt. Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, wenn diese nicht mehr für die Abwicklung des Pauschalreisevertrages notwendig sind. hin und weg erteilt Ihnen auf Antrag Auskunft, welche personenbezogenen Daten über Sie gespeichert sind.
16.2 Die Verwendung der personenbezogenen Daten zu Werbezwecken oder die Weitergabe der Daten an Dritte ohne Einwilligung des Betroffenen ist ausgeschlossen außer an Unternehmen und Personen, die mit der Erbringung im Rahmen der Reise beauftragt sind.
17. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Reiseveranstalter
17.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt am Main
Veranstalter: hin und weg – Evangelische Jugendreisen, Stalburgstraße 38, 60318 Frankfurt am Main, Tel. 069 / 95 91 49- 23, Fax. 069 / 55 26 76, E-Mail: hinundweg@frankfurt-evangelisch.de
17.2 hin und weg – Evangelische Jugendreisen ist eine Einrichtung des Evangelischen Regionalverbandes Frankfurt und Offenbach, Körperschaft des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes, Herrn Stadedekan Pfarrer Holger Kamlah, endvertreten durch den Fachbereich, Beratung, Bildung und Jugend, dieser vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in.
18. Verbraucherstreitbeilegung / OS-Plattform / Abtretung
18.1 hin und weg nimmt derzeit nicht an einem (freiwilligen) Verfahren zur alternativen Streitbeilegung nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teil. Daher kann ein solches Verfahren und auch die von der EU Kommission unter https://ec.europa.eu/info/live-work-travel-eu/consumer-rights-and-complaints/resolve-your-consumer-complaint_de
bereitgestellte Plattform zur Onlinebeilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (OS-Plattform) von den Reisenden nicht genutzt.
18.2 Die Abtretung von Ansprüchen gegen hin und weg ist Dies gilt nicht unter mitreisenden Familienangehörigen oder Mitreisenden einer gemeinsam angemeldeten Gruppe.
19. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Pauschalreisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge. Dies gilt auch für diese Reisebedingungen.
Stand: Oktober 2023